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DEUTSCH | ENGLISH | Verteilung von Steuergeldern an die ProvinzenI. Die Personen, welche mit der Eintreibung der Steuern beauftragt wurden, sollen eine Liste über die Summen führen, welche in jeder Provinz eingenommen wurden, und diese Listen sollen nicht später als bis zu den Iden des April dem Senat übergeben werden. II. Die Hälfte aller eingetriebenen Steuern jeder Provinz ist dafür vorgesehen, innerhalb der Grenzen dieser Provinz verwendet zu werden.
III. Dieses Senatus Consultum soll nur für die jährlichen Steuergelder zählen und soll nicht auf andere Mittel anwendbar sein, welche eventuell im Verlauf eines Jahres gesammelt werden. Dies beinhaltet auch, aber beschränkt sich nicht auf, freiwillige Spenden und andere Beiträge welche erhoben werden können. Angenommen mit 10 JA, 3 NEIN; 0 ENTHALTUNGEN a d XV Sex MMDCCLIV Senatus Consulta | Tabularivm | Hauptseite | Hauptinhaltsverzeichnis tlf |