LEX VEDIA DE ASSIDUI ET CAPITI CENSII. Diese Lex Vedia de assidui et capiti censi wird hiermit in Kraft gesetzt um die Klassifikationen von Steuerzahlern und Nichtsteuerzahlern zu definieren, und um spezielle Konditionen für diejenigen einzurichten, welche das finanzielle Wohlergehen der Republik durch Zahlung derjenigen Steuern welche der Senat einsetzen könnte entweder nicht mittragen können oder wollen. II. Bürger welche die Steuern in der Höhe und Art wie sie vom Senat festgelegt werden könnten entrichten, werden als assidui bezeichnet. Keine speziellen Konditionen werden den assidui auferlegt in Hinsicht auf ihre Stellung in den Zenturien und Tribus oder in ihrer Befähigung für ein Amt zu kandidieren oder ein solches zu versehen. III. Bürger welche die Steuern in der Höhe und Art wie sie vom Senat festgelegt werden könnten nicht entrichten, werden als capiti censi angesehen. Die folgenden speziellen Konditionen werden auf capiti censi angewandt:
Von der Comitia Populi Tributa angenommen mit 21 JA, 14 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN 20. Mai MMDCCLIV mog |