Senatus Consulta

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Besteuerung

I. Dieses Senatus Consultum, welches den Steuerbetrag und die Möglichkeiten wie die Steuern einzuziehen sind festlegt, wird aufgrund folgender Tatsachen eingesetzt: Weil das Einziehen eines jährlichen Betrages von den Mitgliedern in Organisationen wie das NovaRoma ist, welche im Moment den Rechtssitz in den USA hat, alltäglich ist. Weil das Einziehen von jährlichen Steuern für den Unterhalt des Staates in souveränen Staaten, wie NovaRoma zu sein vorgibt, normal ist. Und weil das Festlegen von jährlichen Abgaben und Steuern ein Privileg des Senates ist, welches ihm von der Verfassung von NovaRoma zugesprochen wird.

II. Jeder Bürger 18 Jahre alt oder älter, wird hiermit mit einer alljährlichen Steuer von US$ 12 belegt.

III. Die ganze Steuer muss bis am letzten Tag des Monats Februar des Jahres bezahlt sein.

  1. Bürger die ihre Steuern bis zu diesem Datum bezahlt haben sollen gemäss der 'Lex Vedia de assidui et capiti censi' als 'assidui' bezeichnet werden.
  2. Bürger die ihre Steuern bis zu diesem Datum nicht bezahlt haben, sollen gemäss der 'Lex Vedia de assidui et capiti censi' als 'capiti censi' bezeichnet werden.
  3. Bürger deren Antrag auf Bürgerschaft zwischen dem ersten Tag des Dezembers des Vorjahres und dem letzten Tag des Februar des laufenden Jahres angenommen wurde, sollen im laufenden Jahr keine Steuern bezahlen müssen und automatisch als 'assidui' gelten.
  4. Der Senat kann, wenn er will, ein Senatus Consultum erlassen um die Frist für das Bezahlen der Steuern zu verlängern, und zwar für jede Provinz einzeln, im Falle einer Naturkatastrophe, eines militärischen Konflikts, oder anderer höherer Umstände. Solche Fristen können nicht über den letzten Tag des August hinaus verlängert werden.

IV. Der Senat soll, mit Hilfe und Unterstützung der Lokalgouverneure, sollte das richtig erscheinen, Publicani ernennen, um den effizienten und kostenniedrigen Einzug der Steuern zu unterstützen.

  1. Publicani können jederzeit ernannt werden und sollen ihr Amt ein Jahr lang innehaben, ausser im Senatus Consultum das die Person in dieses Amt erhebt steht etwas anderes. Ernennungen können mit einem neuen Senatus Consultum erneuert und nach Gutdünken des Senats jederzeit widerrufen werden.
  2. Alle Publicani müssen legal mit Geldsummen handeln können und müssen dies dem Senat vor ihrer Ernennung beweisen können.
  3. Die Publicani werden angewiesen die jährlichen Steuerzahlungen von den Bürgern welche die Steuer innerhalb ihrer Provinz zahlen wollen einzuziehen. Dies durch die Mittel welche sie für nötig und effizient halten innerhalb der Gesetze und Verfassungen der betroffenen Makronationen und NovaRoma. Dann werden sie angewiesen diese Mittel zu halten bis sie in einer Zahlung in die Zentralkasse einbezahlt werden könne. Die Publicani sollen den einzelnen Bürgern bei Zahlung der Steuern als Beweis eine Quittung ausstellen.
  4. Die Publicani sollen ihren gesammelten Steuerbetrag nicht später als bis zum letzten Tag des März den konsularischen Quästoren für die Einzahlung in die Zentralkasse überweisen. Alle Unkosten für diese Überweisung sollen sie dem Steuerbetrag abziehen. Wenn sie diese Überweisung tätigen sollen die Publicani gleichzeitig den konsularischen Quästoren eine Liste zukommen lassen auf der die zahlenden Bürger aufgelistet sind, damit diese als 'assidui' bezeichnet werden können.
  5. Bürger sollen in keiner Weise gezwungen werden ihre Steuern durch die Publicani zu bezahlen. Sollten sie das wünschen, können sie ihre Steuern direkt den konsularischen Quästoren zukommen lassen. Dies mit den Mitteln welche die Quästoren zur Verfügung stellen.
    1. Die konsularischen Quästoren sollen einzelnen Bürgern Quittungen ausstellen um den Erhalt der Steuern zu beweisen.
    2. Die konsularischen Quästoren sollen den Censoren einen Rapport abgeben, welche Bürger ihre Steuern bezahlt haben und deshalb als 'assidui' aufgelistet werden.

Angenommen mit 10 JA, 4 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN

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