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Besteuerung
I. Dieses Senatus Consultum, welches den Steuerbetrag und die Möglichkeiten wie die Steuern
einzuziehen sind festlegt, wird aufgrund folgender Tatsachen eingesetzt: Weil das Einziehen
eines jährlichen Betrages von den Mitgliedern in Organisationen wie das NovaRoma ist,
welche im Moment den Rechtssitz in den USA hat, alltäglich ist. Weil das Einziehen von
jährlichen Steuern für den Unterhalt des Staates in souveränen Staaten, wie NovaRoma zu
sein vorgibt, normal ist. Und weil das Festlegen von jährlichen Abgaben und Steuern ein
Privileg des Senates ist, welches ihm von der Verfassung von NovaRoma zugesprochen wird.
II. Jeder Bürger 18 Jahre alt oder älter, wird hiermit mit einer alljährlichen Steuer von US$
12 belegt.
III. Die ganze Steuer muss bis am letzten Tag des Monats Februar des Jahres bezahlt sein.
- Bürger die ihre Steuern bis zu diesem Datum bezahlt haben sollen gemäss der 'Lex
Vedia de assidui et capiti censi' als 'assidui' bezeichnet werden.
- Bürger die ihre Steuern bis zu diesem Datum nicht bezahlt haben, sollen gemäss der
'Lex Vedia de assidui et capiti censi' als 'capiti censi' bezeichnet werden.
- Bürger deren Antrag auf Bürgerschaft zwischen dem ersten Tag des Dezembers des
Vorjahres und dem letzten Tag des Februar des laufenden Jahres angenommen wurde,
sollen im laufenden Jahr keine Steuern bezahlen müssen und automatisch als
'assidui' gelten.
- Der Senat kann, wenn er will, ein Senatus Consultum erlassen um die Frist für das
Bezahlen der Steuern zu verlängern, und zwar für jede Provinz einzeln, im Falle
einer Naturkatastrophe, eines militärischen Konflikts, oder anderer höherer
Umstände. Solche Fristen können nicht über den letzten Tag des August hinaus
verlängert werden.
IV. Der Senat soll, mit Hilfe und Unterstützung der Lokalgouverneure, sollte das richtig
erscheinen, Publicani ernennen, um den effizienten und kostenniedrigen Einzug der Steuern
zu unterstützen.
- Publicani können jederzeit ernannt werden und sollen ihr Amt ein Jahr lang
innehaben, ausser im Senatus Consultum das die Person in dieses Amt erhebt steht
etwas anderes. Ernennungen können mit einem neuen Senatus Consultum erneuert und
nach Gutdünken des Senats jederzeit widerrufen werden.
- Alle Publicani müssen legal mit Geldsummen handeln können und müssen dies dem Senat
vor ihrer Ernennung beweisen können.
- Die Publicani werden angewiesen die jährlichen Steuerzahlungen von den Bürgern
welche die Steuer innerhalb ihrer Provinz zahlen wollen einzuziehen. Dies durch die
Mittel welche sie für nötig und effizient halten innerhalb der Gesetze und
Verfassungen der betroffenen Makronationen und NovaRoma. Dann werden sie angewiesen
diese Mittel zu halten bis sie in einer Zahlung in die Zentralkasse einbezahlt
werden könne. Die Publicani sollen den einzelnen Bürgern bei Zahlung der Steuern
als Beweis eine Quittung ausstellen.
- Die Publicani sollen ihren gesammelten Steuerbetrag nicht später als bis zum
letzten Tag des März den konsularischen Quästoren für die Einzahlung in die
Zentralkasse überweisen. Alle Unkosten für diese Überweisung sollen sie dem
Steuerbetrag abziehen. Wenn sie diese Überweisung tätigen sollen die Publicani
gleichzeitig den konsularischen Quästoren eine Liste zukommen lassen auf der die
zahlenden Bürger aufgelistet sind, damit diese als 'assidui' bezeichnet werden
können.
- Bürger sollen in keiner Weise gezwungen werden ihre Steuern durch die Publicani zu
bezahlen. Sollten sie das wünschen, können sie ihre Steuern direkt den
konsularischen Quästoren zukommen lassen. Dies mit den Mitteln welche die Quästoren
zur Verfügung stellen.
- Die konsularischen Quästoren sollen einzelnen Bürgern Quittungen ausstellen
um den Erhalt der Steuern zu beweisen.
- Die konsularischen Quästoren sollen den Censoren einen Rapport abgeben,
welche Bürger ihre Steuern bezahlt haben und deshalb als 'assidui'
aufgelistet werden.
Angenommen mit 10 JA, 4 NEIN, 0 ENTHALTUNGEN
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