LEX VEDIA DE RATIONE PLEBIS TRIBUTORUM

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(Durch diktatorisches Edikt am 30. Juli 1999 mit der Kraft und Autorität eines Gesetzes versehen.)

In Übereinstimmung mit Paragraph III.C. der Verfassung von Nova Roma, wird hiermit die Lex Vedia de Ratione Comitiorum Plebis Tributorum erlassen, um die Regeln und Vorgänge für Debaten und Abstimmungen innerhalb der Comitia Plebis Tributa festzulegen.

I. Ein Volkstribun kann die Comitia Plebis Tributa einberufen, um über ein Gesetz abzustimmen, eine Gerichtsverhandlung zu führen, oder um Magistraten zu wählen, wie in Paragraph III.C. der Verfassung von Nova Roma beschrieben. Das folgende Verfahren soll angewendet werden:

A. Der präsidierende Magistrat (definiert als der Volkstribun, welcher die Comitia Plebis Tributa für eine Abstimmung zusammengerufen hat) soll, in einem öffentlichen Forum (so wie die öffentliche email Liste, die offizielle Website, oder andere Möglichkeiten, welche zu diesem Zweck bereitgestellt werden) die Comitia einberufen und etwas oder mehreres vom Folgenden veröffentlichen, zusammen mit dem Termin an welchem die Abstimmung beendet sein muss:

1. Im Falle eines Gesetzes: den Inhalt der Rogationes (Vorschläge über welche abgestimmt wird). Während jeder Vorschlag nur mit einem Thema zu tun haben kann, können mehrere Vorschläge überprüft werden und von der Comitia zur selben Zeit behandelt werden.

2. Im Falle von Wahlen von Magistraten: die Namen der Kandidaten und das Amt, für welches sie kandidieren.

3. Im Falle von Gerichtsverhandlungen: Die Anklagen, Namen der Angeklagten und die Konsequenzen im Falle eines Schuldspruches.

B. Die Leute sollen von dann an eine Contio (Diskussion) führen über die verschiedenen Vorschläge, Kandidaten, oder Sachlage des Gerichtsfalles. Diese Trinundium (Periode der Diskussion) soll mindestens so lange dauern, dass 2 Nundinae (Markttage) vergehen können. Innerhalb von 24 Stunden nach der Einberufung der Comitia kann von den durch die Verfassung ermächtigten Personen das Recht auf Intercessio oder Obnuntiatio wahrgenommen werden.

C. Die Abstimmungen über den Vorschlag sollen am Tag nach der Veröffentlichung desselben beginnen. Die Rogatores (Wahlhelfer) sollen, mit der Hilfe der Censoren, die Stimmen zählen und die Resultate dem präsidierenden Magistraten vorlegen. Die Abstimmungen sollen in den Tribus getätigt werden. Die Mehrheit der Mitglieder jeder Tribus sollen die Stimme der ganzen Tribus ausmachen. Die Mehrheit der Tribus soll dann die Abstimmung entscheiden. Der präsidierende Magistrat soll dann die Resultate der Abstimmung veröffentlichen, und zwar in mindestens denselben Foren in welchen die Comitia einberufen wurde.

II. Leges satura, was Gesetze sind, die mit mehr als einem Thema zu tun haben, können nicht von der Comitia Plebis Tributa erlassen werden. Gesetze, welche mit verschiedenen Aspekten desselben Themas zu tun haben, fallen nicht in diese Kategorie.

Durch diktatorisches Edikt angenommen

30. Quintilis MMDCCLII

TABVLARIVM

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