Verfassung

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Präambel

Wir, der Senat und das Volk von Nova Roma, als unabhängige und selbständige Nation, setzen hiermit diese Verfassung auf, als Fundament und Struktur unserer regierenden Institutionen und der normalen Gemeinschaft. Wir erklären hiermit, dass unsere Nation als Zeichen für alle gelten soll, welche das Beste des antiken Rom wiederherstellen möchten. Als Nation wird Nova Roma das zeitweilige Heimat-land und der weltliche Brennpunkt der Religio Romana sein. Die primäre Funktion von Nova Roma soll sein, das Studium und die Ausübung der paganen römischen Zivilisation zu fördern. Diese wird definiert als die Zeit von der Gründung der Stadt Rom im Jahre 753 v. Chr. bis zur Entfernung des Altars der Victoria aus dem Senat im Jahre 394 n. Chr. Sie beinhaltet Dinge wie Religion, Kultur, Politik, Kunst, Literatur, Sprache und Philosophie.

Als geistiger Nachkomme der Republik des antiken Rom, soll sich Nova Roma darum bemühen auf jede praktikable und akzeptable Art als die moderne Wiederherstellung der antiken römischen Republik zu existieren. Die Kultur, Religion und die Gemeinschaft von Nova Roma sollen nach dem Muster des antiken Rom gebaut werden.

I. Verfassungstechnische Basis

  1. Diese Verfassung soll die Basis sein für jede Entscheidungsfindung in Nova Roma und soll die Autorität aller Magistraten, Versammlungen, leges welche von den Comitiae erlassen werden, decreta ((Dekrete) von priesterlichen Kollegien, edicta von Magistraten und Senatus Consulta limitieren. Alle diese sind an sie gebunden, ausser in den beiden folgenden Fällen:
    1. Die edicta (Edikte) eines Diktators welcher gemäss dieser Verfassung ernannt wurde, können diese Verfassung umgehen, wenn er durch das Senatus Consultum, welches seine Ernennung ermöglichte, dazu ermächtigt wurde.
    2. Diese Verfassung kann durch ein Gesetz, welches von der Comitia Centuriata erlassen wurde und durch eine 2/3 Mehrheit des Senates gutgeheissen wurde, abgeändert werden.
  2. Gesetzlicher Vorrang. Diese Verfassung soll die höchste legale Autorität in Nova Roma sein, ausser den Edikten, welche durch einen legal ernannten Diktator erlassen werden. Es folgen ihr an legaler Autorität die Edikte welche von Konsuln, die nach einem Senatus Consultum Ultimum handeln, erlassen werden, Gesetze, welche richtig von einer der Comitiae angenommen wurden, Dekrete, welche vom Collegium Pontificum erlassen wurden, Dekrete, welche vom Collegium Augurium erlassen wurden, Senatus Consulta und Edikte von Magistraten (in abnehmender Reihenfolge der Autorität, wie in Sektion IV dieser Verfassung beschrieben), in dieser Reihenfolge. Sollte eine niedrigere Autorität mit einer höheren einen Konflikt ergeben, dann wird die höhere Autorität den Vorrang erhalten. Sollte ein Gesetz, welches in einer Comitia erlassen wurde, mit einem anderen Gesetz, welches in einer anderen oder derselben Comitia erlassen wurde, einen Konflikt ergeben ohne explizit das andere Gesetz zu ersetzen, dann wird das neueste Gesetz den Vorrang erhalten.
  3. Diese Verfassung soll als Nebengesetz für Nova Roma dienen, eine legal im Staat New Hampshire, USA angemeldete Vereinigung (ab jetzt mit 'die Gesellschaft' bezeichnet). Das Benehmen und die Vorgänge der Direktoren und Offiziere der Gesellschaft, soll gemäss den Richtlinien und Strukturen, welche in dieser Verfassung angelegt sind, erfolgen. Die Direktoren der Gesellschaft sollen durch den Senat von Nova Roma (wie in Sektion V der Verfassung dargelegt) gestellt werden und die Offiziere der Gesellschaft sollen von den Magistraten von Nova Roma (wie in Sektion IV dieser Verfassung dargelegt) gestellt werden, und zwar wie folgt:
    1. Die Co-Präsidenten der Gesellschaft sollen die Consuln von Nova Roma sein
    2. Die Co-Vize-Präsidenten der Gesellschaft sollen die Prätoren von Nova Roma sein.
    3. Die Co-Kassierer der Gesellschaft sollen die Quästoren von Nova Roma sein.
    4. Die Co-Sekretäre der Gesellschaft sollen die Censoren von Nova Roma sein.
  4. Diese Verfassung kann durch Gesetze, welche von der Comitia Centuriata erlassen werden, geändert werden. Solche Änderungen dieser Verfassung müssen durch eine 2/3 Mehrheit des ganzen Senats ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten. Die Edicta eines ernannten Diktators können diese Verfassung ebenfalls ändern und müssen ebenfalls vom Senat ratifiziert werden.
  5. Der Gebrauch von männlichen Pronomen und Fachbegriffen in dieser Verfassung dient nur der Klarheit und soll keine unterschiedliche Behandlung der Geschlechter vor dem Gesetz ausdrücken.

II. Bürger und Gentes

  1. Bürgerschaft
    1. Jede Person welche sui juris ist, gemäss dem Gesetz ihres Wohnortes, kann sich um die Bürgerschaft bewerben.
    2. Eine Person welche nicht sui juris ist, gemäss dem Gesetz ihres Wohnortes, kann, mit der schriftlichen Bestätigung ihrer Eltern oder des Erziehungs-berechtigten gemäss geltendem Gesetz, den Pater oder die Materfamilias einer Nova Roma Gens um Aufnahme bitten. Sollte der Paterfamilias zustimmen, dann wird diese Person als Mitglied der Gens angesehen und kann am religiösen und sozialen Leben von Nova Roma teilnehmen. Solche Gens mitglieder, welche nicht vollständige Bürger sind unterliegen ganz alleine der Verantwortung des Paterfamilias, und müssen nicht bei den Censoren registriert werden.
    3. Die Bürgerschaft ist für alle offen, egal von welcher ethnischen Herkunft, welchen Geschlechts, religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Vorliebe.
    4. Die Bürgerschaft kann unfreiwillig auf eine der von diesem Gesetz erlassenen Arten entzogen werden, oder kann freiwillig zurückgegeben werden durch Benachrichtigung eines Censors oder durch eine öffentliche Aussage vor 3 oder mehr Zeugen.
  2. Die folgenden Rechte von Bürgern sollen garantiert werden, jedoch soll diese Aufzählung nicht so verstanden werden, dass sie andere vorhandene Rechte, welche ein Bürger besitzen könnte, ausschliessen soll:
    1. Komplette Authorität über seine persönlichen und seine häuslichen Riten, Rituale und seinen Glauben, pagan oder sonst wie; ausser dort wo diese Verfassung die Teilnahme an Riten der Religio Romana bedingt, wie das bei Magistraten und Senatoren der Fall ist.
    2. Das Recht und die Verpflichtung weiterhin den zivilen Rechten und Gesetzen desjenigen Landes in dem sie wohnen und/oder von dem sie Bürger sind, unterstellt zu sein, ungeachtet seines Status als Doppelbürger von Nova Roma.
    3. Das Recht in Wahlen abzustimmen, als Mitglied der verschiedenen Versammlungen, und zwar auf die Art wie in dieser Verfassung dargelegt.
    4. Das Recht in allen öffentlichen Foren und Diskussionen teilzunehmen, und das Recht diese Foren in einem vertretbaren Mass vom Staat unterstützt zu sehen. Solche Kommunikationen, ungeachtet ihres Inhalts, dürfen vom Staat nicht eingeengt werden, ausser dort, wo diese eine direkte und klare Gefahr für die Republik darstellen. Solche offiziell unterstützten Foren können erwartet werden, eine vertretbare Moderation, im Interesse der Ordnung und Höflichkeit, zu erhalten.
    5. Das Recht auf Provocatio. Das Recht eine Entscheidung eines Magistraten, welche einen direkten negativen Einfluss auf jenen Bürger hat vor der Comitia Populi Tributa anzuzweifeln.
    6. Das Recht eigenständig und sicher zu bleiben, innerhalb seines eigenen Heimes, seiner Person und seines Eigentums.
    7. Das Recht vom Staat Hilfe zu suchen und zu erhalten, in religiösen und sozialen Fällen von Uneinigkeit, sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Jurisdiktion von Nova Roma.
    8. Das Recht innerhalb von Nova Roma Geschäfte zu führen durch die Institution des Ordo Equester, und das Recht angemessene Unterstützung für den Aufbau einer starken Wirtschaft durch römisch- orientierte Geschäfte zu erhalten. Die einzige Ausnahme dazu sind diejenigen Informationsmaterialien oder sonstige Dinge, welche vom Senat mit einem Copyright belegt wurden, welche Eigentum des Staates bleiben sollen.
  3. Die Klassen. Obwohl die Mitglieder aller 3 Klassen vor dem Gesetz genau gleich behandelt werden, ist die Institution der Klassen dennoch wichtig genug, um in Nova Roma verewigt zu werden. Es gibt 3 Klassen, in welche jeder Bürger eingeteilt wird:
    1. Ordo Patricius (Patrizier). Die Patrizier sollen aus den Bürgern der ersten 30 Gentes bestehen, welche zu Nova Roma gestossen waren. Sollte einer dieser Plätze frei werden, sollen die Censoren die Macht haben, eine plebejische Gens an ihrer Stelle in die Patrizierklasse zu erheben.
    2. Ordo Equester (Ritterstand). Der Ritterstand soll aus den Bürgern bestehen, welche ein Geschäft führen (mit Vorliebe eines mit römischem Thema), welche den Eintritt in den Ritterstand verlangen und ihn auch von den Censoren erhalten. Von solchen Personen wird erwartet, dass sie einen Teil des Gewinnes welchen sie durch Nova Roma erwirtschaften, an den Staat zurück-zahlen und dafür eine angemessene Unterstützung erhalten. Für Wahlen und Abstimmungen in den Comitiae werden die Ritter dem patrizischen oder plebejischen Stand zugeordnet, je nachdem in welchem Stand sie vor dem Eintritt in den Ritterstand waren.
    3. Ordo plebeius (Plebejer). Die Plebejer sollen aus denjenigen Bürgern bestehen, welche nicht Patrizier und nicht Ritter sind.
  4. Gentes. Familien und Clans waren das Rückgrat der römischen Gesellschaft. Deshalb sind die Vorteile und Verantwortungen der Familie besonders wichtig für Nova Roma. Ausser dort, wo speziell darauf eingegangen wird in dieser Verfassung und in den Gesetzen, soll jede Gens das Recht haben, ihren eigenen Weg zu wählen und die Eltern sollen das unangefochtene Recht und die alleinige Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder haben.
    1. Jede Gens soll bei den Censoren registriert sein, welche die Listen mit den Gensmitgliedschaften und anderen relevanten Informationen führen.
    2. Keine 2 Gentes dürfen dasselbe Nomen (Familienname) haben, ausser sie werden durch ein Agnomen unterschieden. Die Censoren sollen dafür verantwortlich sein, dass diese Regel eingehalten wird.
    3. Jede Gens soll, durch welche Mittel sie auch immer für richtig hält, einen Paterfamilias (fem. Materfamilias) ermitteln, welcher als Anführer der Gens gilt und falls nötig für sie spricht. Der Inhaber dieser Position muss als solcher bei den Censoren registriert sein. Der Paterfamilias kann nach eigenem Gutdünken Mitglieder aus der Gens ausschliessen, oder neue Mitglieder aufnehmen.
  5. Tribus und Zenturien
    1. Es soll 35 Tribus geben, in welche die Censoren alle Bürger einteilen sollen. 31 dieser Tribus sollen als rurale Tribus bezeichnet werden und sollen von den Censoren gemäss den Gesetzen, welche von der Comitia Populi Tributa erlassen werden, eingeteilt werden. 4 dieser Tribus sollen als urbane Tribus bezeichnet werden und sollen aus denjenigen Bürgern bestehen, welche in den alljährlichen Wahlen der Magistraten nicht abgestimmt haben. Sollte ein Mitglied einer urbanen Tribus in einem folgenden Jahr an den Wahlen teilnehmen, wird er/sie in eine rurale Tribus umgeteilt.
    2. Es soll 193 Zenturien geben, in welche die Censoren alle Bürger einteilen sollen. Die genaue Einteilung dieser Zenturien soll durch Gesetze geregelt werden, welche durch die Comitia Centuriata erlassen werden. Sie sollen jedoch stets zum Vorteil derjenigen Bürger gestaltet werden, welche das Grösste Engagement für Nova Roma gezeigt haben.

III. Comitiae

  1. Die Comitia Curiata (Versammlung der Curia) soll aus 30 Lictores curiatae (Liktoren der Curia) bestehen, welche vom Collegium Pontificum in ihre Position ernannt werden. Sie wird vom Pontifex Maximus einberufen und das Collegium Pontificum soll die Regeln erlassen, nach welchen die Comitia Curiata intern funktionieren soll. Sie soll die folgenden Verpflichtungen haben:
    1. Gewählte und ernannte Magistraten mit 'Imperium' auszustatten (was nötig ist um Coercitio (die Macht Edikte erlassen zu können) auszuüben, um das Gesetz zu interpretieren und anzuwenden und um die Ehre zu erhalten, von Liktoren begleitet zu werden, als Zeichen ihres Amtes). Dies ohne das Recht alleine oder als Gruppe, dies zu verweigern.
    2. Die Ernennung von offiziellen Priestern und Priesterinnen der Religio Romana, Adoptionen und das Erstellen von Testamenten zu überwachen.
  2. Die Comitia Centuriata (Versammlung der Zenturien) soll aus allen Bürgern bestehen, gruppiert in ihre jeweiligen Zenturien. Obwohl sie von entweder einem Consul oder einem Prätor einberufen wird, kann nur die Comitia Centuriata die Gesetze erlassen, welche festlegen, wie sie funktionieren soll. Sie soll die folgenden Kompetenzen haben:
    1. Gesetze zu erlassen, welche für alle Bürger verbindlich sind.
    2. Consuln, Prätoren und Censoren zu wählen.
    3. Gerichtsverhandlungen zu führen, bei denen der Angeklagte bei einem Schuld-spruch sein Bürgerrecht auf ewig verliert.
  3. Die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) soll aus allen nicht patrizischen Bürgern bestehen, gruppiert in ihre jeweiligen Tribus. Obwohl sie von einem Volkstribunen einberufen wird, kann nur die Comitia Plebis Tributa die Gesetze erlassen, welche festlegen, wie sie funktionieren soll. Sie soll die folgenden Kompetenzen haben:
    1. Plebiszite mit der Kraft von Gesetzen zu versehen, welche dann für alle Bürger verbindlich sind.
    2. Plebejische Aedile und Volkstribunen zu wählen.
    3. Gerichtsverhandlungen zu führen, in welche einzig plebejische Bürger verwickelt sind und bei denen niemand sein Bürgerrecht auf ewig verlieren kann.
  4. Die Comitia Populi Tributa (Volksversammlung) soll aus allen Bürgern bestehen, gruppiert in ihre jeweiligen Tribus. Obwohl sie von entweder einem Consul oder Prätor einberufen wird, kann nur die Comitia Populi Tributa die Gesetze erlassen, welche festlegen, wie sie funktionieren soll. Sie soll die folgenden Kompetenzen haben:
    1. Gesetze zu erlassen, welche für alle Bürger verbindlich sind.
    2. Quästoren und Aediles curules zu wählen.
    3. Gerichtsverhandlungen zu führen, bei denen nieman sein Bürgerrecht auf ewig verlieren kann.

IV. Magistraten.

Magistraten sind die gewählten und ernannten Offiziellen, welche für die Unterhaltung und die Führung der Staatsangelegenheiten zuständig sind. Es gibt 2 Sorten von Magistraten: Ordinarii (diejenigen welche normal gewählt werden) und Extraordinarii (die, welche nur manchmal ernannt oder gewählt werden). Qualifikationen, welche nötig sind, um diese Positionen zu erhalten, werden durch richtig erlassene Gesetze von einer der Comitiae festgelegt.

  1. Die Ordinarii, in abnehmender Reihenfolge ihrere Autorität, sind die folgenden. Sollte ein Amt mitten in der Amtsperiode vakant werden und es gibt mögliche Ersatzkandidaten, so soll in der zuständigen Comitia eine Wahl abgehalten werden um einen Nachfolger zu wählen, der den Rest der Amtsperiode dienen wird. Dies alles soll innerhalb von 30 Tagen nach Entstehung der Vakanz geschehen. Sollte man bemerken, dass einer der Ordinarii seine Pflichten nichtmehr wahrnimmt, kann dieser Magistrat gemäss den Gesetzen welche aus der ihn wählenden Comitia stammen, entlassen werden. Die Wahlen der Ordinarii sollen nicht später als am 15. Dezember stattfinden und neugewählte Offizielle sollen ihr Amt am 1. Januar antreten. Ausnahmen zu diesen, die Wahlen betreffenden, Regeln, können in Abschnitt V der Verfassung gefunden werden.
    1. Censoren. 2 Censoren sollen durch die Comitia Centuriata gewählt werden, um eine Amtsperiode von 2 Jahren zu dienen. Es soll jedes Jahr ein Censor gewählt werden, damit sich die Amtsperioden jeweils um 1 Jahr überschneiden. Sie sollen die folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben: :
      1. Sie können Edicta (Edikte) erlassen, welche nötig sind um die ihnen von dieser Verfassung und den Gesetzen übertragenen Pflichten auszuüben. (Diese Edikte sollen sowohl für Andere, als auch für sie selbst bindend sein.)
      2. Das Album Civium (Liste der Bürger) zu führen, inklusive der Tribus und der Zenturie, welcher sie zugeordnet wurden, wie vom Gesetz vorgesehen. Ausserdem alle anderen, damit zusammenhängenden Informationen.
      3. Das Album Gentium (Liste der Gentes) zu führen und alle damit zusammenhängenden Informationen.
      4. Das Album Senatorium (Liste der Senatoren) zu führen, inklusive der Kompetenz Namen hinzuzufügen oder zu streichen, gemäss den Regeln welche vom Gesetz erlassen werden.
      5. Das Album Equestris (Liste der Ritter) zu führen, inklusive der Kompetenz Namen hinzuzufügen oder zu streichen.
      6. Die öffentliche Moral und Ehre zu schützen, durch das Erlassen von Notae.
        1. Eine Nota gegen eine normale Person genügt, um dieser das Recht zu wählen abzuerkennen, bis die Nota zurückgezogen wird.
        2. Eine Nota gegen einen Senator genügt, um diesen aus dem Senat zu entlassen, bis die Nota zurückgezogen wird.
      7. Sie können Scribae (Schreiber) ernennen, um ihnen mit administrativen oder anderen Dingen zu helfen.
    2. Konsul. 2 Konsuln sollen jedes Jahr von der Comitia Centuriata für 1 Jahr gewählt werden. Sie sollen die folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
      1. Sie erhalten Imperium und haben die Ehre von 12 Liktoren begleitet zu werden.
      2. Sie erlassen die Edicta (Edikte), welche notwendig sind, um die Dinge zu erledigen, welche die Mission und die Funktion von Nova Roma fördern. (Diese Edikte sollen sowohl für Andere, als auch für sie selbst bindend sein.)
      3. Sie rufen den Senat, die Comitia Centuriata und die Comitia Populi Tributa zusammen.
      4. Sie erheben Intercessio (Veto) gegen den anderen Konsul, oder gegen einen niedrigeren Magistraten.
      5. Sie ernennen Accensi (persönliche Assistenten) welche ihnen mit den administrativen oder anderen Dingen helfen.
    3. Prätor. 2 Prätoren sollen durch die Comitia Centuriata gewählt werden, um 1 Jahr lang zu dienen. Sie sollen die folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
      1. Sie erhalten Imperium und die Ehre von 6 Liktoren begleitet zu werden.
      2. Sie erlassen die Edicta (Edikte), welche notwendig sind, um die Dinge zu erledigen, welche die Mission und die Funktion von Nova Roma fördern und um die Gesetze einzuhalten. (Diese Edikte sollen sowohl für Andere, als auch für sie selbst bindend sein.)
      3. Sie rufen den Senat, die Comitia Centuriata und die Comitia Populi Tributa zusammen, wenn die Konsuln nicht erreichbar sind.
      4. Sie erheben Intercessio gegen den anderen Prätor, oder gegen einen niedrigeren Magistraten.
      5. Sie können Scribae (Schreiber) ernennen, um ihnen mit administrativen oder anderen Dingen zu helfen.
    4. Aediles Curules (kurulische Aedile). 2 Aediles curules sollen durch die Comitia Populi Tributa gewählt werden um 1 Jahr zu dienen. Sie sollen die folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
      1. Sie erhalten Imperium.
      2. Sie erlassen die Edikte, welche zum Abhalten von öffentlichen Spielen und anderen Festen und Versammlungen nötig sind. Ebenfalls um die Ordnung an öffentlichen religiösen Handlungen zu sichern und den Unterhalt der öffentlichen Gebäude welche der Staat sich aneignen sollte. Ausserdem um die Gesetze anzuwenden. (Diese Edikte sollen sowohl für Andere, als auch für sie selbst bindend sein.)
      3. Sie erheben Intercessio gegen andere Aedile (kurulisch oder plebejisch), oder gegen einen niedrigeren Magistraten.
      4. Sie können Scribae (Schreiber) ernennen, um ihnen mit administrativen oder anderen Dingen zu helfen.
    5. Aediles plebis (plebejische Aedile). 2 plebejische Aedile sollen durch die Comitia Plebis Tributa für 1 Jahr gewählt werden. Beide müssen aus der Klasse der Plebejer kommen und sollen die folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
      1. Sie erlassen die Edikte, welche zum Abhalten von öffentlichen Spielen und anderen Festen und Versammlungen nötig sind. Ebenfalls um die Ordnung an öffentlichen religiösen Handlungen zu sichern und den Unterhalt der öffentlichen Gebäude welche der Staat sich aneignen sollte. Ausserdem um die Gesetze anzuwenden. (Diese Edikte sollen sowohl für Andere, als auch für sie selbst bindend sein.)
      2. Sie erheben Intercessio gegen den anderen plebejischen Aedil, oder gegen einen niedrigeren Magistraten.
      3. Sie können Scribae (Schreiber) ernennen, um ihnen mit administrativen oder anderen Dingen zu helfen.
    6. Quästor. Die gleiche Anzahl von Quästoren soll von der Comitia Populi Tributa gewählt werden, wie Konsuln, Prätoren und Aedile, um für 1 Jahr zu dienen. Jeder Quästor soll einem dieser Magistraten durch Absprachen zugeteilt werden. Wenn keine Absprachen getroffen werden können, sollen die neugewählten Konsuln entscheiden. Die Quästoren sollen die Kompetenz und die Pflicht haben, die Geldsummen, welche ihnen vom Senat im jährlichen Budget zugesprochen werden, zu verwalten. Dies unter der Aufsicht des Magistraten, dem sie zugeordnet sind. Die den Konsuln direkt zugeordneten Quästoren sollen das ganze Aerarium (Kasse) beaufsichtigen. Es dürfen jedoch keine Summen ohne Zustimmung des Senates ausgegeben werden.
    7. Tribuni Plebis. Zwei Volkstribunen sollen durch die Comitia Plebis Tributa für 1 Jahr gewählt werden. Sie müssen beide Plebejer sein und sollen die folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
      1. Sie können zusammen gegen jeden anderen Magistraten (ausser dem Diktator und dem Interrex) eine Intercessio aussprechen. Ebenso gegen Senatus Consulta und Gesetze, welche von der Comitia erlassen werden, wenn sie das Gefühl haben, dass diese verfassungswidrig sind.
        1. Sie selbst sind immun gegen Intercessio jedes Magistraten.
          1. Sie können den Diskussionen im Senat zuhören, um die Bürger über den Inhalt und den Fortschritt derselben zu informieren.
          2. Sie können den Senat und die Comitia Plebis Tributa einberufen.
    8. Vigintisexviri Die Vigintisexviri sind niedrige Magistraten welche gewäht werden, um Funktionen, welche vom Gesetz, das von einer Comitia erlassen wird, ihnen zugeordnet werden, auszuüben.
    9. Apparitores(Helfer). Die Apparitores werden nicht als Magistraten angesehen, sondern werden in verschiedene Decuriae (Gruppierungen) eingeteilt um jene nötigen Funktionen zu erfüllen, welche ihnen durch die von der Comitia erlassenen Gesetze zugeteilt werden. Zu ihnen sollen die Liktoren, die Lictores curiati, die Schribae und die Accensi gehören.
  2. Folgende Extraordinarii soll es geben:
    1. Diktator. In Notfällen kann vom Senat ein Diktator eingesetzt werden, um für maximal 6 Monate, dem Staat zu dienen. Zur Zeit der Ernennung kann der Senat eine Aufgabe stellen oder Grenzen festlegen innerhalb welcher der Diktator sich bewegen muss. Die Edikte des Diktator sind innerhalb seines Kompetenzbereiches absolut und können weder mit Intercessio noch mit Provocatio belegt werden. Der Diktator soll Imperium innehaben und soll die Ehre erhalten, von 24 Liktoren begleitet zu werden. Am Ende seiner Amtsperiode werden die Taten des Diktator vom Senat endgültig bestätigt.
    2. Interrex. Sollten beide Konsuln ihr Amt gleichzeitig verlassen, soll der Senat einen Interrex ernennen, der nicht länger als 5 Tage lang dienen darf. Der Interrex muss Patrizier sein und soll alle Macht und alle Kompetenzen der normal gewählten Konsuln haben. Der Interrex soll eine Wahl in der Comitia Centuriata organisieren, um die fehlenden Consuln zu ersetzen.

V. Der Senat.

Die höchste, politik-machende Macht, wird beim Senat liegen. Das Album Senatorium (Liste der Senatoren) soll von den Censoren geführt werden, gemäss den vom Gesetz erlassenen Qualifikationen. Der Senat soll die folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:

  1. Als Kollegium mit der grössten Erfahrung und Weisheit in Staatsangelegenheiten, soll der Senat die Autorität haben, Senatus Consulta (Ratschläge des Senat) zu erlassen, und zwar zu jedem Thema welches der Senat für nötig hält.
  2. Der Senat hat die Kontrolle über das Aerarium (Kasse) und soll die finanziellen Unternehmungen, Gesundheit und Politik des Staates überblicken.
    1. Nicht später als dem letzten Tag des November in jedem Jahr, soll der Senat ein Budget für das folgende Jahr erlassen. Dieses Budget soll alle Ausgaben, welche aus dem Aerarium an die Quästoren gemacht werden, behandeln. Obwohl die direkt den Konsuln unterstellten Quästoren für die ganze Kasse zuständig sind, können aus dieser keine Mittel ohne Einstimmung des Senats ausgegeben werden. Der Senat kann, wie das durch wechselnde Umstände nötig ist, zusätzliche Senatus Consulta erlassen, welche das jährliche Budget abändern.
    2. Der Senat kann, durch Senatus Consulta, Steuern erheben und Geldsummen oder andere finanzielle Forderungen an die Bürger festlegen, um die finanzielle Gesundheit des Staates zu erhalten.
  3. Der Senat kann, durch Senatus Consultum, Provinzen für administrative Zwecke kreieren und dazu Provinzialgouverneure ernennen. Solche Gouverneure können einen Quästor zugeteilt erhalten, um die von der Zentralregierung zugeteilten Mittel zu verwalten. Ausserdem um lokale Geldsummen zu verwalten.
    1. Gouverneure sollen die folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
      1. Er soll Imperium erhalten und die Ehre von 6 Liktoren begleitet zu werden. Dies jedoch nur in der eigenen Provinz.
      2. Sie erlassen die Edicta (Edikte), welche notwendig sind, um die Dinge zu erledigen, welche die Mission und die Funktion von Nova Roma fördern. Diese gelten jedoch nur innerhalb der eigenen Provinz (Diese Edikte sollen sowohl für Andere, als auch für sie selbst bindend sein.)
      3. Sie erledigen die täglichen Arbeiten in der Organisation und der Administration der Provinz.
      4. To appoint legati (legates) to administer sub-divisions of their province with all of the authority of the governor and to remove the same as they see fit;
      5. Sie ernennen Legaten um Regionen ihrer Provinzen zu verwalten. Diese haben dieselben Kompetenzen wie der Gouverneur und können jederzeit von demselben wieder abberufen werden.
      6. Er kann Scribae ernennen um bei administrativen oder anderen Dingen zu helfen.
    2. Die Titel für Provinzgouverneure sind die folgenden:
      1. Wenn sie gleichzeitig Konsul oder Prätor sind, behalten sie den normalen Titel.
      2. Wenn Konsuln gleichzeitig Gouverneure sind und ihre Amtsperiode als Konsul abläuft, sie jedoch weiterhin Gouverneur bleiben, werden sie als Prokonsul bezeichnet.
      3. Wenn Prätoren gleichzeitig Gouverneure sind und ihre Amtsperiode als Prätor abläuft, sie jedoch weiterhin Gouverneur bleibe, werden sie genau gleich wie normale Bürger, welche nicht Konsul oder Prätor sind aber vom Senat zu Gouverneuren ernannt werden, als Proprätoren bezeichnet.
  4. Sollte das Amt eines Magistraten während der Amtsperiode frei werden, soll der Senat einen Stellvertreter ernennen, der den Rest der Amtsperiode, falls es weniger als 3 Monate sind, dienen soll.
  5. Der Senat soll die Macht haben, ein Senatus Consultum Ultimum zu erlassen. Wenn dieses in Kraft tritt, wird es alle egierungsinstanzen und Autoritäten (ausser dem Diktator) übertreffen und dem Senat erlauben, die Konsuln mit der absoluten Macht auszustatten, um mit einer bestimmten Situation fertig zu werden. Diese können dann nur vom Veto des Kollegen oder dem Senat kontrolliert werden. Selbst unter dem Senatus Consultum Ultimum können die Konsuln diese Verfassung nur über eine kurze Zeit ausser Kraft setzen. Sie können keinerlei dauernde Änderungen anbringen.
  6. Der Senat kann, durch Senatus Consulta, Regeln erlassen, um seine eigene Arbeitsweise zu regeln. (Solche Senatus Consulta können von keinem Gesetz, welches in einer Comitia erlassen wurde, überboten werden.)

VI. Öffentliche Religiöse Institutionen

  1. Die Religio Romana, die Verehrung der Götter und Göttinnen von Rom, soll die offizielle Religion von Nova Roma sein. Alle Magistraten und Senatoren, als Offiziere des Staates, müssen öffentlich ihren Respekt für die Religio Romana zeigen und für die Götter und Göttinnen, welche Rom gross machten. Magistraten, Senatoren und Bürger müssen die Religio Romana nicht praktizieren, dürfen jedoch nichts tun, was die Götter, die Religio Romana, oder die Leute, welche sie praktizieren, bewusst diffamiert oder negiert.
  2. Die Priesterschaften der Götter Roms, sollen so nahe als möglich nach dem antiken römischen Vorbild organisiert werden. Die Institutionen der Religio Romana sollen nur Autorität über religiöse Dinge auf der Ebene des Staates und der Nation haben, indem sie die religiösen Riten des Staates erhalten und Ressourcen für die Religio Roman a bereit stellen, welche die Bürger benützen können, wenn sie wollen. Nova Roma wird alle anderen Religionen mit einem synkretistischen Blick anschauen, indem sie allen Wegen Freundschaft anbietet, welche das Recht derjenigen, welche die Religio Romana praktizieren und ehren, anerkennen und deren Glauben respektieren. Nur Bürger von Nova Roma dürfen Mitglieder der öffentlichen Institutionen der Religio Romana sein, welche organisiert werden soll und folgende Verantwortungen haben soll:
    1. Das Collegium Pontificum soll das Höchste der priesterlichen Kollegien sein. Es soll bestehen aus dem Pontifex Maximus, 14 Pontifices, 12 Flamines, 6 Sacerdotes Vestales und dem Rex und der Regina Sacrorum. Das Collegium Pontificum soll seine eigenen Mitglieder ernennen. Es soll die folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
      1. Es kontrolliert den Kalender und entscheiden, wann Feste, dies fasti und dies nefasti gefeiert werden und was deren Auswirkungen sein sollen. Dies innerhalb des Vorbildes des antiken Rom.
      2. Es soll rituelle Verantwortungen in der Religio Romana haben und generell die Autorität über die Institutionen, Riten, Rituale und Priesterämter der öffentlichen Religio Romana.
      3. Es kann Dekrete erlassen über Dinge, welche für die Religio Romana wichtig sind und über seine eigenen Funktionen. (Solche Dekrete können nicht durch Gesetze, welche von einer Comitia erlassen werden, oder durch Senatus Consulta, überstimmt werden).
    2. Das Collegium Augurum, soll das zweithöchste priesterliche Kollegium sein. Es soll aus 9 Auguren bestehen. 5 aus der plebejischen Klasse und 4 aus der patrizischen Klasse. Sie sollen durch das Collegium Pontificum ernannt werden und sollen ihre Positionen auf Lebenszeit innehaben, ohne Ausnahmen.
      1. Das Collegium Augurum soll die folgenden Ehren, Kompetenzen und Pflichten haben:
        1. Es soll die Ars Augurium (die Kunst göttliche Zeichen und Omen, erbeten oder zufällig, zu deuten) erforschen, praktizieren und aufrecht erhalten.
        2. Es kann Dekrete erlassen über Dinge der Ars Augurium und über seine eigenen Funktionen. (Solche Dekrete können nicht durch Gesetze, welche von einer Comitia erlassen werden, oder durch Senatus Consulta, überstimmt werden).
      2. Einzelne Auguren sollen die folgenden Ehre, Kompetenzen und Pflichten haben:
        1. Sie definieren Templum (heilige Orte) und feiern die Auguria (Riten des Augurs).
        2. Sie erklären die Nuntiatio (Eine Erklärung, welche angiebt, dass ungünstige und unerbetene Omen festgestellt wurden, welche die Verschiebung eines Treffens einer Comitia oder des Senats rechtfertigen).
        3. Andere Institutionen und Priesterkollegien können eingesetzt werden, und die Regeln dazu werden vom Collegium Pontificum eingesetzt, in Übereinstimmung mit den antiken Modellen der Religio Romana, wie sie von unseren geistigen Vorgängern praktiziert wurden. Erklärung von Nova Roma.